Hunde in Argentinien: Regeln, Steuer und Reisen
Für Hunde und Katzen als Haustiere wurde keine nationale Registrierungs-, Steuer- oder Mikrochip-Regel gefunden; die Haltungsregeln sind überwiegend provinziell und kommunal. Für die Einfuhr sind ein Veterinärzeugnis und ein gültiger Tollwutimpfstoff nötig, eine Quarantäne ist nicht aufgeführt.
Registrierung, Leinenpflicht und Regeln zu potenziell gefährlichen Hunden legen die Provinzen und Gemeinden fest, und keine davon wurde hier geprüft.
Rasseregeln
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Ciudad Autónoma de Buenos Aires | Versicherungspflicht | American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita, Dobermann, Rottweiler, Bullmastiff, Dogue de Bordeaux, Bullterrier, Gran perro japones, Neapolitanischer Mastiff, Presa Canario, Deutscher Schäferhund, Cane Corso, perros adiestrados para el ataque (zum Angriff abgerichtete Hunde), Kreuzungen und Hunde ähnlicher Typologie über 20 kg Ley 4078 CABA: Registrierung vor dem Alter von 3 Monaten, Maulkorb und nicht ausziehbare Leine von höchstens 2 m in der Öffentlichkeit, Haftpflichtversicherung, sicheres Gehege; das Aussetzen ist ein schweres Vergehen. [1] |
Registrierung und Mikrochip
Die Stadt Buenos Aires führt ein Register der Haustiere und hat 2019 ein Mikrochip-System zur Kennzeichnung eingeführt. Keine nationale Registrierung gefunden.[2]
Weitere Regeln
Das nationale Gesetz 14.346 stuft Tiermisshandlung und Tierquälerei als Straftat ein, mit Freiheitsstrafe von 15 Tagen bis 1 Jahr für Misshandlung.[3]
Reisen nach Argentinien mit einem Hund
Keine besondere EU-Regel. Reisende brauchen ein Certificado Veterinario Internacional (CVI) der Behörde des Herkunftslandes auf Spanisch oder einen legalisierten amtlichen Pass, dazu ein Gesundheitszeugnis eines Tierarztes innerhalb von 10 Tagen vor dem CVI, eine gültige Tollwutimpfung und eine Parasitenbehandlung innerhalb von 15 Tagen.[4]
Dieselben Dokumente aus jedem Land. Das CVI ist 60 Tage gültig, solange die Tollwutimpfung gültig bleibt; eine erste Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Welpen unter 3 Monaten brauchen eine Altersbescheinigung.[4]
Auf der SENASA-Seite ist kein Titertest aufgeführt, und eine Sekundärquelle sagt, dass kein Bluttest nötig ist.[5]
Die Seite des SENASA nennt keine Quarantäne. Eine Sekundärquelle gibt ebenfalls an, dass keine gilt.[4]
Noch nicht bestätigt: Mikrochip, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Bandwurmbehandlung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- digesto.buenosaires.gob.ar/…/Ley%20Ciudad-4078__7b2f8b213605f29917b1d… (offiziell)
- boletinoficial.buenosaires.gob.ar/normativaba/norma/481152 (offiziell)
- argentina.gob.ar/normativa/nacional/norma-153011/texto (offiziell)
- argentina.gob.ar/node/103227 (offiziell)
- zoovettravel.com/atlas/argentina.html (Sekundärquelle)