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Hunde in Kanton Aargau, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Im Aargau beträgt die Hundesteuer 120 CHF im Jahr, Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen in AMICUS registriert werden, und vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden.

Fixe kantonale Steuer; die Gemeinden behalten den Anteil über CHF 20.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Registriere den Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme oder Einfuhr: Hole über die Gemeinde ein AMICUS-Konto und lass den Hund dann vom Tierarzt registrieren. Meldungen von Abgaben und Todesfällen innerhalb von 10 Tagen.[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

120 CHF pro Hund und Jahr, davon gehen 20 CHF an den Kanton. Rettungs-, Blinden-, Assistenz- und amtliche Diensthunde sind befreit.[1]

typisch 120 CHF pro Jahr

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Kein allgemeiner Kurs. Der Veterinärdienst kann für Hunde mit überdurchschnittlichem Risiko ein Training anordnen. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt ein Kurs mit Prüfung (Hundeverordnung Paragraf 16).[1]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Nicht für alle Hunde Pflicht. Halter der gelisteten Rassetypen brauchen eine Haltebewilligung, die eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million CHF Deckung voraussetzt (Hundeverordnung Abs. 12).[2]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinenpflicht gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli.[1]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde (offiziell)
  2. gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2227/download_pdf_file (Sekundärquelle)