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Hunde in Kanton Appenzell Innerrhoden, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Appenzell Innerrhoden besteuert Hunde über den Bezirk (50 bis 500 CHF pro Jahr) und verlangt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung.

Die Bezirke erheben die Steuer und führen die Hundekontrolle durch.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Die Halter melden einen Hund, der älter als 3 Monate ist, beim nächsten Kauf der Hundelizenz dem Bezirk; Hunde müssen auf Kosten des Halters gekennzeichnet und registriert werden (Art. 12, 14).[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

Zwischen 50 und 500 CHF pro Jahr für jeden Hund über 3 Monate, vom Bezirk erhoben (Art. 15).[1]

50–500 CHF pro Jahr

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Kein allgemeiner Kurs. Der Bezirk kann einen Hundehalterkurs oder Hundetraining anordnen (Art. 10).[1]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Pflicht für alle Hundehalter (Art. 17).[1]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Aggressive Hunde müssen eingezäunt, angeleint oder mit Maulkorb geführt werden. Hunde dürfen nicht frei auf Schulhöfen, Spielplätzen oder Sportplätzen laufen. Die Bezirke können Leinenzonen festlegen (Art. 5, 6). Keine Waldregel.[1]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. ai.clex.ch/frontend/versions/1077/download_pdf_file (offiziell)