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Hunde in Kanton Basel-Landschaft, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Basel-Landschaft verlangt die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen und eine Haftpflichtversicherung von mindestens 3 Millionen CHF; die Hundesteuer legt jede Gemeinde fest.

Die Gemeinden führen das Hunderegister, erheben die Steuer und können Leinenregeln hinzufügen.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen bei deiner Gemeinde an; das Register umfasst Hunde, die älter als 4 Monate sind, mit Rasse, Chipnummer und Adresse des Halters (Paragraf 4 Hundegesetz SGS 342).[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Eine Kurspflicht besteht nur für Halter potenziell gefährlicher Hunde (Absatz 3a). Es gibt keinen allgemeinen Kurs.[1]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Pflicht; sie muss den Halter und die Person abdecken, die den Hund beaufsichtigt, mit mindestens 3 Millionen CHF pro Ereignis (Paragraf 2).[1]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde, die sich nicht zuverlässig kontrollieren lassen, müssen angeleint werden. Die Gemeinden können weitere Leinenpflichten festlegen, zum Beispiel nachts, in belebten Bereichen oder in bestimmten Zonen (Paragrafen 2, 3). Eine Waldregel enthält das Gesetz nicht.[1]

Noch nicht bestätigt: Hundesteuer. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. lexfind.ch/tolv/248391/de (Sekundärquelle)