Hunde in Kanton Basel-Stadt, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen
Basel-Stadt besteuert den ersten Hund mit 160 CHF (Stadt Basel), verlangt eine Haftpflichtversicherung und die Anmeldung bei der Hundekontrolle, und erstmalige Halter müssen innerhalb von 12 Monaten einen Hunde-Grundkurs absolvieren.
Drei Gemeinden legen ihre eigenen Sätze fest: Basel, Riehen, Bettingen.
Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln
Rasseregeln
Keine rassespezifische Regel gefunden.
Registrierung und Mikrochip
Registriere jeden Hund im Alter von 3 Monaten oder innerhalb von 10 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug bei der Hundekontrolle des Veterinäramts; melde Änderungen außerdem innerhalb von 10 Tagen an AMICUS. Die Registrierungsmarke wurde am 1. April 2025 abgeschafft.[1]
Hundesteuer und Anmeldung
Pro Jahr für den ersten Hund: Basel 160 CHF, Riehen 150 CHF, Bettingen 120 CHF. Für einen zweiten und jeden weiteren Hund gilt der doppelte Betrag. Mehr als zwei Hunde brauchen eine Bewilligung (40 CHF pro Jahr).[1]
typisch 160 CHF pro Jahr (120–160 CHF)
Erstmalige Hundehalter müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes den Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt absolvieren (8 praktische Lektionen, keine Prüfung); der Hund muss zu Beginn mindestens 4 Monate alt sein. Halter potenziell gefährlicher Hunde brauchen eine Bewilligung und müssen Kurse besuchen.[1]
Versicherung
Jeder Hundehalter muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung ohne Lücken haben (Paragraf 2 Hundegesetz).[1]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Kurze Leine ist nachts (22:00 bis 06:00), in Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an stark befahrenen Straßen und für Hunde unter 3 Monaten Pflicht. Keine spezielle Waldregel in der Verordnung.[2]
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- media.bs.ch/…/merkblatt-hundesteuer-2025-26.pdf (offiziell)
- lexfind.ch/tolv/15384/de (Sekundärquelle)