Hunde in Kanton Jura, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen
Der Jura hat ein Hundesteuergesetz: Die Gemeinden können 20 bis 130 CHF pro Hund und Jahr erheben, und 20 CHF pro Hund gehen an den Kanton. Haftpflichtversicherung und Kurse werden in diesem Gesetz nicht kantonal geregelt.
Die Gemeinden legen die Steuer fest und können per Verordnung Verhaltensregeln hinzufügen.
Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln
Rasseregeln
Keine rassespezifische Regel gefunden.
Registrierung und Mikrochip
Neue Halter müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der Gemeinde anmelden (Art. 5). Hunde müssen beim Verlassen des Züchters gekennzeichnet sein (Art. 8).[1]
Hundesteuer und Anmeldung
Die Gemeinde legt die Steuer zwischen 20 und 130 CHF pro Hund und Jahr fest (Art. 6); 20 CHF pro Hund gehen an den Kanton (Art. 12).[1]
20–130 CHF pro Jahr
Noch nicht bestätigt: Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- lexaris.de/book/version/documentflat/head/269696 (Sekundärquelle)