Hunde in Kanton Thurgau, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen
Halter im Thurgau brauchen eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 3 Millionen pro Haushalt und müssen innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung eines Hundes einen praktischen Kurs mit mindestens 10 Lektionen absolvieren. Die Steuer beträgt CHF 80 für den ersten Hund, dazu kann ein kommunaler Zuschlag kommen.
Der Kanton legt die Steuersätze und die Kurspflicht fest; die Gemeinden dürfen bis zu 25 Prozent aufschlagen und örtliche Leinenregeln festlegen.
Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln
Rasseregeln
Keine rassespezifische Regel gefunden.
Registrierung und Mikrochip
Hunde brauchen einen 15-stelligen Chip und werden in AMICUS registriert; Halterwechsel, Adressänderungen und Todesfälle sind zu melden. Gemeindemeldung: In der Praxis gelten 10 Tage.[1]
Hundesteuer und Anmeldung
Erster Hund 80 CHF pro Jahr, jeder weitere Hund im Haushalt 130 CHF, dazu bis zu 25 Prozent kommunaler Zuschlag. Frauenfeld erhebt 120 CHF und 195 CHF. Hunde unter 5 Monaten und Diensthunde sind befreit.[1]
typisch 80 CHF pro Jahr (80–195 CHF)
Ein praktischer Kurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Hundes. Die frühere Ausnahme für Hunde unter 15 kg Erwachsenengewicht gilt für Hunde, die ab dem 1. April 2024 angeschafft wurden, nicht mehr.[1]
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung pro Haushalt, Mindestdeckung 3 Millionen CHF (Paragraf 1a).[1]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Leinenregeln sind Sache der Gemeinden. Frauenfeld verlangt vom 1. April bis 31. Juli eine Leine im Wald und am Waldrand und ganzjährig in Parks, auf Schul- und Sportanlagen und an stark befahrenen Straßen.[2]
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.