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Hunde in Kanton Uri, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Uri hat kein eigenes Hundegesetz; Hunde werden nach der kantonalen Veterinärverordnung in AMICUS registriert, und der Tierarzt kann nach einem Vorfall Leine, Maulkorb oder Kurse anordnen.

Uri hat kein eigenes Hundegesetz; die Gemeinden regeln die Hundesteuer.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

Keine rassespezifische Regel gefunden.

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

In Uri gehaltene Hunde werden in AMICUS registriert (Art. 4 Veterinärreglement).[1]

Hundesteuer und Anmeldung

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Kein allgemeiner Kurs. Nach einem Biss, einer Drohung oder einem Verhaltensproblem kann der Kantonstierarzt einen Ausbildungskurs anordnen (Art. 5).[1]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Die Verordnung enthält keine allgemeine Leinenregel. Der Kantonstierarzt kann für einen Hund mit Verhaltensproblemen Leine und Maulkorb anordnen (Art. 5).[1]

Noch nicht bestätigt: Hundesteuer, Haftpflichtversicherung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. rechtsbuch.ur.ch/blb-60_2113_F2.downloadpayload (offiziell)