Hunde in Kanton Wallis, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen
Das Wallis verlangt seit dem 1. Januar 2020 von jedem neuen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung und einen obligatorischen Kurs. Hunde tragen eine nummerierte Marke und werden jedes Jahr von der Gemeinde besteuert.
Der Kanton legt die Kurs- und Versicherungsregeln fest; die Gemeinden erheben die Steuer und geben die Hundemarke aus.
Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln
Rasseregeln
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Wallis | Verboten | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, croisements inclus (Kreuzungen eingeschlossen) Beschluss des Conseil d'Etat von 2005 nach Art. 37 LALPA: Jede neue Haltung dieser 12 Rassen, Kreuzungen eingeschlossen, ist verboten. Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Jahr sind erlaubt, mit Leine und Maulkorb (oder einem Beißschutz, der Bisse verhindert) außerhalb privater Bereiche. [1] |
Registrierung und Mikrochip
Hunde werden in AMICUS registriert und tragen eine nummerierte Metallmarke, die von der Wohngemeinde ausgegeben wird (Steuerverordnung 652.100, Art. 2, 3).[2]
Hundesteuer und Anmeldung
Wird jährlich von der Gemeinde erhoben. Beispiel: Stalden 160 CHF pro Jahr für Hunde über 6 Monate, mit 20 CHF Ermäßigung für Halter mit einem Zertifikat über einen Hundekurs.[3]
pro Jahr
Ein obligatorischer Kurs mit Nachweis für jeden neuen Hundehalter seit dem 1. Januar 2020 (Verordnung 455.100).[4]
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung, die die Risiken der Hundehaltung abdeckt, ist Pflicht.[4]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Innerhalb von Ortschaften müssen Hunde angeleint sein, sofern die Gemeinderegeln nichts anderes sagen; außerhalb von Ortschaften müssen sie unter Kontrolle gehalten werden. Eine waldspezifische Regel wurde nicht gefunden.[4]
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- troistorrents.ch/data/documents/Chieninterdits.pdf (Sekundärquelle)
- lexfind.ch/tolv/96885/fr (Sekundärquelle)
- stalden.ch/…/2026_Pflichtenheft-Hundehalter_Hundesteu… (offiziell)
- vs.ch/fr/web/scav/veterinaire/affaires-canines (offiziell)