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Hunde in Kanton Zürich, Schweiz: Regeln, Steuer und Reisen

Seit dem 1. Juni 2025 muss jeder neue Hundehalter in Zürich einen Theoriekurs und einen Praxiskurs bestehen, eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million CHF abschließen und den Hund innerhalb von 10 Tagen bei der Gemeinde und in AMICUS registrieren.

Der Kanton legt das Hundegesetz fest; jede Gemeinde legt die Hundesteuer fest und zieht sie ein.

Die landesweiten Regeln für Schweiz gelten auch hier. Landesweite Regeln

Rasseregeln

WoRegelRassen und Hinweise
ZürichVerbotenAmerican Bull Terrier, American Bully, American Bully XXL, American Pit Bull Terrier, American Pocket Bully, American Staffordshire Terrier, Bandog, Basicdog, Bullterrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Swiss Blue Bully, Swiss Champagner Bully, Mischlinge mit mindestens 10% eines gelisteten Typs

Hundeverordnung §5 Rassetypenliste II (der Kanton weist darauf hin, dass die Liste nicht vollständig ist): Zucht, Haltung, Kauf und Einfuhr dieser Typen in den Kanton sind verboten. Rottweiler, die vor dem 1. Januar 2025 im Kanton registriert wurden, dürfen nur mit einer Haltebewilligung nach einem Wesenstest gehalten werden (Anträge bis 30. Juni 2025). Besucher dürfen bis zu 30 Tage im Jahr bleiben, mit Leine und Maulkorb an öffentlichen Orten. [1]

Registrierung und Mikrochip

Registrierung

Melde den Hund innerhalb von 10 Tagen bei deiner Gemeinde und registriere ihn innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme in AMICUS. Melde den Tod des Hundes bei beiden.[2]

Hundesteuer und Anmeldung

Hundesteuer

Wird jedes Jahr an deine Wohngemeinde gezahlt. Die Kantonsseite nennt keinen Betrag. Beispiele: Winterthur CHF 160 plus CHF 30 Kantonsanteil (CHF 190), Stallikon CHF 150.[3]

150–190 CHF pro Jahr

Erlaubnis oder Sachkundenachweis

Seit dem 1. Juni 2025 sind Kurse für alle Hundehalter Pflicht: ein Theoriekurs mit Prüfung (etwa 2 Stunden, innerhalb von 2 Monaten nach der Anschaffung des Hundes) und ein Praxiskurs mit mindestens 6 Lektionen (nachdem der Hund 6 Monate alt ist, innerhalb von 12 Monaten). Es gibt Ausnahmen: Wer in den letzten 10 Jahren 6 Monate lang einen Hund gehalten hat, überspringt zum Beispiel den Theoriekurs.[2]

Versicherung

Haftpflichtversicherung

Für alle Hunde Pflicht, Mindestdeckung CHF 1 Million.[2]

Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde müssen im Wald und am Waldrand (bis 50 m) vom 1. April bis 31. Juli angeleint sein, um junge Wildtiere und Bodenbrüter zu schützen.[2]

Weitere Regeln

Ein angeborener (natürlich) kurzer Schwanz und jede Schutzhundeausbildung (Schutzhund) müssen dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.[2]

Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.

Quellen

  1. zh.ch/…/verbotene-hunderassen.html (offiziell)
  2. zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html (offiziell)
  3. stadt.winterthur.ch/…/download (offiziell)