Hunde in Kroatien: Regeln, Steuer und Reisen
Nicht bestätigt: Es sind nur die EU-Regeln für Reisen mit Heimtieren erfasst. Die nationalen Haltungsregeln müssen noch recherchiert werden.
Nicht bestätigt.
Rasseregeln
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Ganzes Land | Eingeschränkt | terijeri tipa bull (Pit Bull Terrier) ohne FCI-Ahnentafel und ihre Kreuzungen Pravilnik o opasnim psima (NN 117/08, in Kraft): Bullterrier-Typen, die nicht aus kontrollierter Rassezucht mit Stammbaum stammen, sind „opasni psi“ (gefährliche Hunde): keine Einfuhr, kein Transit und kein vorübergehender Aufenthalt, kein Handel, keine Schenkung und keine Schauen, Kastration, Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit. [1] |
| Ganzes Land | Genehmigungspflicht | Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Miniatur-Bullterrier Rassehunde der Bullterrier-Typen (HKS/FCI) sind nur aus kontrollierter Zucht erlaubt, mit Auflagen für den Halter und einem Sozialisierungstest (Art. 8). [1] |
Reisen nach Kroatien mit einem Hund
Ein Hund oder eine Katze braucht einen vor der Tollwutimpfung implantierten ISO-Mikrochip, eine Tollwutimpfung im Alter von 12 Wochen oder mehr, die ab 21 Tage nach der Grundimmunisierung gültig ist, und einen EU-Heimtierausweis. Bis zu 5 Tiere pro Halter.[2]
Nötig sind ein Mikrochip, der vor der Tollwutimpfung implantiert wurde, eine Tollwutimpfung (ab 12 Wochen, gültig 21 Tage nach der Grundimmunisierung), ein Tiergesundheitszeugnis, das ab Ausstellung bis zu den Einreisekontrollen 10 Tage gültig ist, und eine Erklärung des Halters. Die Tiere reisen über eine Einreisestelle für Reisende ein. Ältere Zeugnismuster bleiben gültig, wenn sie vor dem 1. Oktober 2026 ausgestellt wurden.[3]
Nötig für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern, die nicht auf der EU-Ausnahmeliste stehen: Blutprobe mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor Ausstellung des Zeugnisses, Ergebnis mindestens 0,5 IU/ml, untersucht in einem zugelassenen Labor. Nicht nötig bei Reisen zwischen EU-Ländern.[3]
Eine Bandwurmbehandlung für Hunde ist nur bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen vorgeschrieben, bei der Einreise nach Kroatien also nicht. Katzen sind ausgenommen.[3]
Noch nicht bestätigt: Registrierung, Mikrochip, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Quarantäne. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.