Hunde in Island: Regeln, Steuer und Reisen
Island ist bei Einfuhren streng: Jeder Hund und jede Katze braucht eine Einfuhrgenehmigung, einen Tollwut-Titertest, Parasitenbehandlungen und mindestens zwei Wochen in einer zugelassenen Quarantänestation. Die inländischen Haltungsregeln konnten nicht bestätigt werden.
Nicht bestätigt.
Rasseregeln
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Ganzes Land | Einfuhr verboten | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino, Cane Corso, Presa Canario, Boerboel, Kreuzungen dieser Rassen über mindestens 5 Generationen, Wolf-Hund-Hybriden über mindestens 10 Generationen MAST (die isländische Lebensmittel- und Veterinärbehörde) erlaubt die Einfuhr dieser Rassen, ihrer Kreuzungen über 5 Generationen, von Wolfshybriden über 10 Generationen oder anderer Hunde mit vergleichbarer Herkunft, Statur oder vergleichbarem Temperament nicht. [1] |
Weitere Regeln
Eingeführte trächtige oder säugende Hündinnen, Wolfshybriden und gelistete Rassen werden an der Einreise gehindert (Rassedatei).[1]
Reisen nach Island mit einem Hund
Island unterscheidet nicht zwischen EU und Nicht-EU. Nötig sind eine Einfuhrgenehmigung der MAST (Mindestgebühr etwa 40.000 ISK) sowie Mikrochip, Tollwutimpfung, ein Titertest mindestens 30 Tage nach der Impfung, Leptospirose-Impfung, zwei Parasitenbehandlungen, ein Gesundheitszeugnis und 14 Tage Quarantäne. Einreise nur am Flughafen Keflavik.[1]
Es gelten dieselben Regeln wie für EU-Länder, nach Tollwutkategorien sortiert. Bei Ländern der Kategorie 2 (etwa USA, Kanada, Türkei) müssen zwischen dem Tag der Blutprobe für den Titertest und der Einfuhr mindestens 90 Tage liegen. Bei nicht zugelassenen Ländern muss das Tier in den 6 Monaten vor der Einfuhr in einem zugelassenen Land gelebt haben.[2]
Für alle erforderlich: mindestens 0,5 IU, Probe mindestens 30 Tage nach der Impfung in einem EU-zugelassenen Labor. Länder der Kategorie 1 haben keine zusätzliche Wartezeit, Kategorie 2 mindestens 90 Tage.[2]
Mindestens 14 Tage in einer zugelassenen Quarantänestation. Quarantäne zu Hause nur für zertifizierte Assistenzhunde.[2]
Noch nicht bestätigt: Registrierung, Mikrochip, Hundesteuer, Erlaubnis oder Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Bandwurmbehandlung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- mast.is/en/moya/adverts/173 (offiziell)
- mast.is/…/frequently-asked-questions (offiziell)