Hunde in Republik Moldau: Regeln, Steuer und Reisen
Ein neues nationales Gesetz über Heimtiere (Gesetz Nr. 256/2025 vom 10. Juli 2025) wird schrittweise eingeführt, und ab September 2027 wird die Zucht von 11 genannten Rassen verboten. Chisinau hat einen Entwurf für eine städtische Verordnung mit Registrierung, Marken oder Chips und Leinenregeln. Für die Einreise sind ein Mikrochip, eine Tollwutimpfung und ein Tierarztzeugnis nötig.
Gemeinden wie Chisinau erlassen eigene Haustierverordnungen; der gefundene Text für Chisinau ist ein Entwurf.
Rasseregeln
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Ganzes Land | Verboten | Akbash, Alapaha Blue Blood Bulldog, American Bandog, American Pit Bull Terrier, Bullmastiff (Pitbullmastiff), Bully Kutta, Campeiro Bulldog, Kaukasischer Owtscharka, Gull Dong, Wolfdog, Wolfshund-Hybrid Laut ANSA verbietet das Gesetz Nr. 256/2025 ab September 2027 die Zucht und Vermehrung dieser 11 "potenziell gefährlichen" Rassen und legt strenge Regeln für Halter fest. [1] |
| Chisinau | Maulkorb- und Leinenpflicht | American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Pitbull Terrier, Deutscher Schäferhund Ein Stadtverordnungsentwurf führt diese Rassen und Kreuzungen als Hunde mit "besonderer Verantwortung" auf, für die ein Maulkorb und eine Leine, ein Halterkurs und ein Zertifikat nötig sind. Entwurf, nicht als in Kraft bestätigt. [2] |
Registrierung und Mikrochip
Die Kennzeichnung von Heimtieren richtet sich nach dem Gesetz Nr. 256/2025 über den Schutz von Heimtieren, laut einem Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums von 2026. Die genauen Regeln für das nationale Register wurden nicht gefunden. Ein Verordnungsentwurf für Chisinau würde vorschreiben, Hunde, Katzen und Frettchen ab einem Alter von 3 Monaten zu registrieren und mit einer Marke oder einem Mikrochip zu kennzeichnen.[3]
Hundesteuer und Anmeldung
Der Verordnungsentwurf für Chisinau würde Halter von Hunden gelisteter Rassen mit "besonderer Verantwortung" verpflichten, mit dem Hund einen kynologischen Kurs zu absolvieren und eine Bescheinigung zu erhalten. Nur ein Entwurf.[2]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Der Entwurf der Verordnung von Chișinău verlangt außerhalb des Hauses eine kurze Leine mit angebrachter Registriermarke, einen Maulkorb und eine Leine für gelistete Rassen mit besonderer Verantwortung und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Auslauf ohne Leine nur in ausgewiesenen Bereichen. Nur ein Entwurf.[2]
Weitere Regeln
Das Gesetz Nr. 256/2025 verbietet Tierquälerei und die Haltung von Tieren unter unhygienischen oder extremen Bedingungen und erlaubt den örtlichen Behörden, Grenzen für die Zahl der zu Hause gehaltenen Heimtiere festzulegen. Das Gesetz tritt 24 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.[4]
Vorhandene Hunde der 11 gelisteten Rassen dürfen laut einem Pressebericht bei ihren Haltern bleiben, die sie registrieren und sterilisieren lassen müssen und nicht an Dritte weitergeben dürfen.[5]
Der Entwurf der Verordnung von Chișinău verlangt die Sterilisation von Hunden und Katzen ab 6 Monaten, sofern sie medizinisch nicht ungeeignet sind, und begrenzt Ketten (mindestens 3 m an einem festen Punkt, höchstens 14 Stunden am Tag). Nur ein Entwurf.[2]
Reisen nach Republik Moldau mit einem Hund
Tiere reisen mit einer gültigen tierärztlichen Bescheinigung (elektronisch über das System EVO / MCabinet ausgestellt), einem Nachweis der Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip ein. Das Tier muss an der Grenze schriftlich angemeldet und dem Grenztierarzt vorgeführt werden. Der Leitfaden der ANSA erwähnt außerdem einen internationalen Heimtierpass.[6]
Tiere reisen mit einer gültigen tierärztlichen Bescheinigung (elektronisch über das System EVO / MCabinet ausgestellt), einem Nachweis der Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip ein. Das Tier muss an der Grenze schriftlich angemeldet und dem Grenztierarzt vorgeführt werden. Der Leitfaden der ANSA erwähnt außerdem einen internationalen Heimtierpass. Die Tiere müssen laut dem USDA-Exportzeugnis aus einem Gebiet stammen, in dem seit 12 Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind.[6]
Der ANSA-Leitfaden sagt, dass ein Tollwut-Antikörpertest von mindestens 0,5 IU/ml, der mindestens 3 Monate vor dem Versand erfolgt ist, zu den Einreiseregeln gehört. Eine Drittseite sagt, er sei nur aus nicht gelisteten Ländern mit hohem Tollwutrisiko nötig.[7]
Für Hunde nicht erforderlich.[8]
Keine Quarantäne, wenn die Anforderungen erfüllt sind.[8]
Noch nicht bestätigt: Mikrochip, Hundesteuer, Haftpflichtversicherung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- ansa.gov.md/…/ansa-schimbari-majore-legislatie-anumite… (offiziell)
- new.chisinau.md/ro/act_projects_details/preview_attachment/24.pdf (offiziell)
- gov.md/…/NU-893-MAIA-ANSA-2025_1.pdf (offiziell)
- leap.unep.org/…/law-no-lp2562025-protection-pet-animals (Sekundärquelle)
- radiomoldova.md/p/69430 (Sekundärquelle)
- customs.gov.md/en/articles/animale-de-companie-1919-ro (offiziell)
- ansa.gov.md/…/GHID%20PRIVIND%20CIRCULA%C5%A2IA%20ANIMA… (offiziell)
- pettravel.com/immigration/Moldova.cfm (Sekundärquelle)