Staffordshire Bullterrier nach Deutschland: Ist das erlaubt?
Geprüft 7. November 2026
Ich reise aus
Kein Umzug, aber ein kurzer Besuch ist erlaubt: Wer nicht in Deutschland lebt, darf einen solchen Hund für einen Besuch von bis zu vier Wochen mitbringen (HundVerbrEinfVO § 2). Die Leinen- und Maulkorbregeln der Länder gelten trotzdem. Quelle
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Rassevorschriften in Deutschland
- Einfuhr verboten
Bundesgesetz HundVerbrEinfG (2001): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden; die Haltungsregeln legt jedes Land fest. Quelle - Eingeschränkt (Baden-Württemberg)
Diese neun Rassen gelten nur dann als Kampfhunde, wenn ein Test eine gesteigerte Aggressivität feststellt und die Ortspolizeibehörde das förmlich feststellt. Dann gelten dieselben Regeln zu Erlaubnis, Leine und Maulkorb. Quelle - Eingeschränkt (Bayern)
Kategorie 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung: Der Status als Kampfhund wird unwiderleglich vermutet; die Haltung erfordert eine Erlaubnis der Gemeinde, die nur bei einem besonderen Interesse erteilt wird. Quelle - Verboten (Bremen)
Diese vier Rassen und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Zucht, Handel, Erwerb und Weitergabe sind verboten, und die Haltung ist verboten, außer es wird eine Ausnahmeerlaubnis erteilt; dafür braucht es einen bestandenen Wesenstest und eine zuverlässige, geeignete Person ab 18. Außerhalb eines gesicherten Grundstücks müssen sie angeleint sein und Maulkorb tragen. Quelle - Verboten (Hamburg)
Gelten immer als gefährlich, ein Wesenstest hilft nicht. Die Haltung ist grundsätzlich verboten und braucht eine Erlaubnis, die ein vor Beginn der Haltung nachgewiesenes besonderes Interesse, Zuverlässigkeit, Kastration, Haftpflichtversicherung und Mikrochip voraussetzt. Außerhalb des Grundstücks Maulkorb und Leine. Zucht und gewerblicher Handel sind verboten. Quelle - Eingeschränkt (Hessen)
Gelten als gefährlich. Die Haltung braucht eine Erlaubnis (Halter ab 18, zuverlässig und sachkundig, ein höchstens sechs Monate alter positiver Wesenstest, Haftpflichtversicherung, Mikrochip), gültig für höchstens vier Jahre. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des Grundstücks angeleint sein, Hunde mit bestandenem Wesenstest sind davon aber befreit, außer die Behörde ordnet Leine oder Maulkorb an. Quelle - Eingeschränkt (Nordrhein-Westfalen)
LHundG NRW §3 gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde vor dem amtlichen Tierarzt, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Mikrochip, Leine und Maulkorb außerhalb eingezäunter Grundstücke. Quelle - Eingeschränkt (Rheinland-Pfalz)
Gefährlich kraft Gesetzes, ein Wesenstest hilft nicht. Die Haltung braucht eine Erlaubnis, die ein berechtigtes Interesse, Sachkunde, ein Alter ab 18, Zuverlässigkeit und Haftpflichtversicherung voraussetzt; der Hund muss gechippt sein. Zucht, Vermehrung und Handel sind verboten. Außerhalb des Grundstücks muss der Hund angeleint sein und Maulkorb tragen; die Behörde kann im Einzelfall auf den Maulkorb verzichten. Quelle - Eingeschränkt (Saarland)
Die Haltung braucht eine Erlaubnis, außer ein Rassetest zeigt, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität hat; ein bestandener Test muss alle drei Jahre wiederholt werden und erlischt bei Halterwechsel. Bedingungen für die Erlaubnis: ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Haltung und Haftpflichtversicherung. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des Grundstücks angeleint sein und Maulkorb tragen. Quelle - Eingeschränkt (Sachsen-Anhalt)
Hunde auf der Liste des Bundes-Einfuhrverbots und ähnlich aussehende Kreuzungen gelten als gefährlich. Zucht, Vermehrung und Handel sind seit 2016 verboten; Erwerb und Haltung sind nicht verboten. Der Halter muss innerhalb von sechs Monaten mit einem Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweisen, den Hund im zentralen Hunderegister melden, chippen lassen und eine Haftpflichtversicherung haben (mindestens 1 Million Euro für Personenschäden). Quelle
Einreise nach Deutschland
- Aus einem EU-Land
- Heimtiere brauchen einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung (ab 12 Wochen). Das Tier muss für die Reise mindestens 15 Wochen alt sein, und pro Fahrzeug sind höchstens fünf Heimtiere erlaubt. Quelle
- Tollwut-Antikörpertest
- Nur nötig für Tiere aus Nicht-EU-Ländern, die nicht auf der EU-Liste stehen. Das Blut wird mindestens 30 Tage nach der ersten Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in die EU abgenommen, Ergebnis mindestens 0,5 IE/ml aus einem zugelassenen Labor. Tiere aus gelisteten Ländern brauchen den Test nicht. Quelle
- Bandwurmbehandlung
- Deutschland verlangt bei der Einreise keine Bandwurmbehandlung. Die Behandlung ist nur für Hunde vorgeschrieben, die nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen einreisen. Quelle
- Quarantäne
- Keine Quarantäne für Haustiere, die die Regeln erfüllen. Ein Tier, das sie nicht erfüllt, kann auf Kosten des Halters zurückgeschickt oder in amtliche Quarantäne gegeben werden. Quelle
Vorschriften ändern sich. Prüfe vor der Reise die offizielle Quelle in jeder Zeile.
Staffordshire Bullterrier in Deutschland
Größe: 11–17 kg, Lebenserwartung 11–14 Jahre.
Rasseseite: Staffordshire Bullterrier → Tierversicherung in Deutschland: was sie kostet
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