Hunde in Hessen, Deutschland: Regeln, Steuer und Reisen
Hessen hat für gewöhnliche Hunde keine allgemeine Chip-, Versicherungs-, Register- oder Sachkundepflicht. Diese Pflichten gelten für gefährliche Hunde; alle Hunde müssen außerhalb des Grundstücks eine Halter-Marke tragen und an bestimmten Orten angeleint sein.
Geprüft 7. November 2026
Die hessische HundeVO ist eine Landesverordnung; Hundesteuer und einige Leinenbereiche legen die Gemeinden fest.
Die landesweiten Regeln Deutschlands gelten auch hier. Landesweite Regeln
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Rasseregeln (Listenhunde)
Listenhunde (oft Kampfhunde genannt): welche Rassen in Hessen auf einer Liste stehen und was für sie gilt, mit der Quelle für jede Zeile.
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Hessen | Eingeschränkt | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler, Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Gelten als gefährlich. Die Haltung braucht eine Erlaubnis (Halter ab 18, zuverlässig und sachkundig, ein höchstens sechs Monate alter positiver Wesenstest, Haftpflichtversicherung, Mikrochip), gültig für höchstens vier Jahre. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des Grundstücks angeleint sein, Hunde mit bestandenem Wesenstest sind davon aber befreit, außer die Behörde ordnet Leine oder Maulkorb an. [1] Geprüft 7. November 2026 |
Registrierung und Mikrochip
Ein Chip ist nur für gefährliche Hunde Pflicht. Gewöhnliche Hunde müssen außerhalb des Grundstücks ein Halsband oder Geschirr mit Name, Adresse und Telefonnummer des Halters tragen.[2]
Hundesteuer und Anmeldung
Wiesbaden erhebt pauschal 180 EUR pro Jahr und Hund, auch für gelistete Rassen (städtische Hundesteuersatzung). Jede Gemeinde legt ihren eigenen Satz fest.[3]
typisch 180 € pro Jahr
Ein Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher Hunde Pflicht. Für gewöhnliche Hunde nicht erforderlich.[2]
Versicherung
Für gefährliche Hunde ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Für gewöhnliche Hunde wurde keine Pflicht gefunden.[2]
Leinen- und Maulkorbpflicht
In ganz Hessen besteht für alle Hunde in bestimmten Situationen und an bestimmten Orten Leinenpflicht; die Gemeinden können Bereiche hinzufügen, aber nicht das ganze Gemeindegebiet. Gefährliche Hunde müssen angeleint sein (höchstens 2 m) und können auf Anordnung einen Maulkorb tragen müssen.[2]
Noch nicht bestätigt: Registrierung. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.