Hunde in Hamburg, Deutschland: Regeln, Steuer und Reisen
Hamburg verlangt, dass jeder Hund im Hunderegister eingetragen, gechippt und versichert ist, und es gilt stadtweit Leinenpflicht. Mit der Registrierung wird der Hund zugleich für die Hundesteuer angemeldet.
Geprüft 7. November 2026
Hamburg ist ein Stadtstaat: Das Hamburgische Hundegesetz und die Hundesteuer gelten in der ganzen Stadt.
Die landesweiten Regeln Deutschlands gelten auch hier. Landesweite Regeln
Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen
Rasseregeln (Listenhunde)
Listenhunde (oft Kampfhunde genannt): welche Rassen in Hamburg auf einer Liste stehen und was für sie gilt, mit der Quelle für jede Zeile.
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Hamburg | Verboten | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Kreuzungen Gelten immer als gefährlich, ein Wesenstest hilft nicht. Die Haltung ist grundsätzlich verboten und braucht eine Erlaubnis, die ein vor Beginn der Haltung nachgewiesenes besonderes Interesse, Zuverlässigkeit, Kastration, Haftpflichtversicherung und Mikrochip voraussetzt. Außerhalb des Grundstücks Maulkorb und Leine. Zucht und gewerblicher Handel sind verboten. [1] Geprüft 7. November 2026 |
| Hamburg | Eingeschränkt | Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen Gelten als gefährlich, bis ein bestandener Wesenstest den einzelnen Hund befreit. Bis dahin gelten dieselben Regeln zu Erlaubnis, Maulkorb und Leine. [1] Geprüft 7. November 2026 |
Registrierung und Mikrochip
Jeder Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung im Hunderegister eingetragen werden (Welpen mit 3 Monaten). Die Gebühr beträgt 52 EUR persönlich oder 32 EUR online. Mit der Registrierung wird der Hund zugleich für die Hundesteuer angemeldet.[2]
Jeder Hund muss beim Tierarzt gechippt werden; die Chipnummer ist für die Anmeldung nötig.[2]
Hundesteuer und Anmeldung
Die Hundesteuer beträgt 90 EUR pro Kalenderjahr für einen Hund. Eine Ermäßigung ist für gewerblich gehaltene Hunde oder Hunde aus dem Hamburger Tierheim möglich. Gefährliche Hunde werden mit 600 EUR besteuert.[3]
typisch 90 € pro Jahr
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Hund Pflicht, mit einer Mindestdeckung von 1 Million EUR und einem Selbstbehalt von höchstens 500 EUR.[2]
Leinen- und Maulkorbpflicht
In ganz Hamburg gilt eine allgemeine Leinenpflicht, sofern der Halter keine Befreiung hat. Für gefährliche Hunde gilt uneingeschränkt Maulkorb- und Leinenpflicht.[4]
Noch nicht bestätigt: Erlaubnis oder Sachkundenachweis. Wir zeigen nur, was eine amtliche oder genannte Quelle angibt.
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- hamburg.de/…/hundegesetz-53038 (offiziell)
- hamburg.de/service/info/11259728/n0 (offiziell)
- hamburg.de/service/info/111153083/n0 (offiziell)
- hamburg.de/…/hundegesetz (offiziell)