Hunde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland: Regeln, Steuer und Reisen
In Nordrhein-Westfalen gelten die strengen Pflichten (Meldung, Chip, Versicherung, Sachkunde) für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und für gelistete oder gefährliche Hunde. Alle Hunde müssen in Fußgängerzonen, eingezäunten Parks, öffentlichen Gebäuden und bei Veranstaltungen angeleint sein.
Geprüft 7. November 2026
Das Landeshundegesetz NRW ist ein Landesgesetz; das Ordnungsamt jeder Gemeinde bearbeitet die Meldungen und kann Freilaufflächen zulassen.
Die landesweiten Regeln Deutschlands gelten auch hier. Landesweite Regeln
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Rasseregeln (Listenhunde)
Listenhunde (oft Kampfhunde genannt): welche Rassen in Nordrhein-Westfalen auf einer Liste stehen und was für sie gilt, mit der Quelle für jede Zeile.
| Wo | Regel | Rassen und Hinweise |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Eingeschränkt | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Kreuzungen LHundG NRW §3 gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde vor dem amtlichen Tierarzt, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Mikrochip, Leine und Maulkorb außerhalb eingezäunter Grundstücke. [1] Geprüft 7. November 2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Eingeschränkt | Alano Español, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen LHundG NRW §10 Hunde bestimmter Rassen: Erlaubnis, Sachkunde, Versicherung, Leine und Maulkorb; große Hunde (40 cm / 20 kg) jeder Rasse müssen angemeldet werden und in bebauten Gebieten angeleint sein. [1] Geprüft 7. November 2026 |
Registrierung und Mikrochip
Die Haltung eines großen Hundes (mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg) muss dem Ordnungsamt gemeldet werden; die von Münster genannte Gebühr beträgt 25 EUR. Kleinere Hunde werden nur für die Hundesteuer bei der Gemeinde angemeldet.[2]
Große Hunde, Hunde gelisteter Rassen und gefährliche Hunde müssen einen manipulationssicheren Mikrochip haben, und die Nummer muss der örtlichen Behörde gemeldet werden. Für kleinere Hunde wurde keine Chippflicht gefunden.[3]
Hundesteuer und Anmeldung
Düsseldorf erhebt 96 EUR im Jahr für einen Hund, 150 pro Hund, wenn du zwei hältst, und 180 pro Hund bei drei oder mehr. Ein gefährlicher Hund kostet 600, bei zwei oder mehr 900 pro Hund. Jede Gemeinde legt ihren Satz selbst fest.[4]
typisch 96 € pro Jahr
Halter großer Hunde brauchen eine Sachkundebescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einem zugelassenen Tierarzt. Halter gelisteter oder gefährlicher Hunde brauchen sie ebenfalls.[2]
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung mit 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden ist für große, gelistete und gefährliche Hunde Pflicht. Für kleinere Hunde ist sie nicht Pflicht.[2]
Leinen- und Maulkorbpflicht
Alle Hunde müssen in Fußgängerzonen und belebten Einkaufsstraßen, in öffentlich zugänglichen umzäunten Parks und auf Spielplätzen (außer in gekennzeichneten Hundebereichen), bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten an einer geeigneten Leine geführt werden. Große Hunde müssen auch auf öffentlichen Straßen in bebauten Gebieten angeleint sein. Für gefährliche Hunde gilt Maulkorbpflicht.[3]
Gesetze ändern sich: Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das letzte Wort hat die bei jeder Zeile verlinkte Behörde.
Quellen
- stadt-muenster.de/…/landeshundegesetz.html (offiziell)
- stadt-muenster.de/…/landeshundegesetz (offiziell)
- tieraerztekammer-nordrhein.de/…/Das-Landeshundegesetz-vom-18.pdf (Sekundärquelle)
- opendata.duesseldorf.de/…/Hebes%C3%A4tze%20in%20D%C3%BCsseldorf%20… (offiziell)